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Teilnahme der Messeinheit an Katastrophenschutzübung

Übung zur Überprüfung der Anwendbarkeit des Messpunktekataster der Kats DV 510

Stoffe mit gefährlichen Wirkungen auf Menschen, Tiere und die Umwelt stellen besondere Anforderungen an deren Handhabung und Transport. Auch die Feuerwehren und Katastrophenschutzeinheiten beschäftigen sich in Übungen mit diesen Stoffen. Wie kann die Ausbreitung berechnet werden, wie kann die jeweilige Konzentration nachgewiesen werden und welche Gefährdungen ergeben sich daraus für die Bevölkerung?Teilnehmer Messübung


Diese Betrachtungen mündeten in einer neuen Dienstvorschrift für den Katastrophenschutz in Hessen ( KatS DV 510 ), die den Nachweis von Gefahrstoffen regelt. Um die Anwendbarkeit dieser Vorschrift zu überprüfen fand am 29. November, für den Regierungsbezirk Gießen, eine von der Abteilung Brandschutz des Lahn-Dill-Kreises geplante Übung, im Bereich Wetzlar statt.
In diesem Bereich mussten vordefinierte Punkte angefahren und dort Proben genommen werden. Messübung

An den jeweiligen Messpunkten wurde das Vorgehen von Experten für den Gefahrstoffnachweis aus anderen Landkreisen bewertet.
Als Experten für die Messung von Gefahrstoffen nahmen Einsatzkräfte aus Eibach und Niederscheld an der Übung teil. Zusätzlich kamen Kräfte aus den Landkreisen Marburg-Biedenkopf und Gießen bei dieser Übung zum Einsatz. Die Einsatzkräfte aus Eibach und Niederscheld besetzen die bei der Feuerwehr Dillenburg stationierten Messfahrzeuge, des G-ABC Zug des Lahn-Dill-Kreises, die auch überörtlich und in anderen Landkreisen zum Einsatz kommen können.
Ziel der Übung war es die Aufnahme von Messwerten zu proben und die Übermittlung an die Einsatzleitung zu testen.
Die Auswertung und Beurteilung der Messwerte erfolgte im Katastrophenschutzstab in der zentralen Leitstelle des Lahn-Dill-Kreises in Wetzlar. Im Einsatz werden über die Messergebnisse Gefahrenbereiche definiert und unter Umständen Evakuierungen vorbereitet oder die Bevölkerung gewarnt.

Messübung ABC-Erk 2

Messübung ABC-Erk 1

 

 

 

 

 

 

 

 

Nach etwa vier Stunden konnte die Übung beendet werden. Von allen beteiligten Stellen konnte ein überwiegend positives Fazit gezogen werden. Bis auf wenige Punkte ist die Dienstvorschrift uneingeschränkt einsetzbar. Die Erkenntnisse aus der Übung sollen nun zur Verbesserung der Vorschrift eingebracht werden.