Abteilung Brandschutz
Abteilung Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz Stadt Dillenburg
Die Abteilung ist die Schnittstelle zwischen der gemeindlichen Einrichtung „Freiwillige Feuerwehr“, mit ihren ehrenamtlichen Mitglieder und dem Aufgabenträger, der Stadt Dillenburg.
Ehrenamtliche Feuerwehrangehörige
ANGEHÖRIGE DER EINSATZABTEILUNG
Die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr leisten ihren Dienst freiwillig und ehrenamtlich im Dienste unserer Stadt. Sie müssen für die Übernahme des Ehrenamtes geistig und körperlich sowie persönlich geeignet sein. Die gesundheitliche Eignung wird in einer Feuerwehrtauglichkeituntersuchung festgestellt. Eine dem anspruchsvollen Feuerwehrdienst entsprechende körperliche Grundfitness sollte vorhanden sein. In den Feuerwehrdienst dürfen nur Person aufgenommen werden, die das 17. Lebensjahr vollendet haben. Der Feuerwehrdienst endet mit dem 60.Lebensjahr, auf Antrag des ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen kann der Dienst über das vollendete 60. Lebensjahr hinaus bis zum 65. Lebensjahr verlängert werden.
Aktive Feuerwehrangehörige sollen ihren Wohnsitz in der Stadt Dillenburg haben oder müssen regelmäßig für Einsätze in der Stadt Dillenburg zur Verfügung stehen.
Der Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr ist unentgeltlich. Bei längeren Abwesenheiten von der Arbeit, bei Einsätzen oder während des Besuchs von Lehrgängen an der Landesfeuerwehrschule, wird der Verdienstausfall ersetzt.
Pflichten im ehrenamtlichen Feuerwehrdienst
Die Rechte und Pflichten der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen sind im Hessischen Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz HBKG) sowie in der "Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Dillenburg" geregelt.
Aktive Feuerwehrangehörige versehen hoheitliche Aufgaben und sind dafür mit speziellen Rechten und Pflichten ausgestattet. So ist zwar der Eintritt in die Feuerwehr freiwillig, die Teilnahme an Ausbildungen und Übungen und die Mitwirkung im Einsatz sind Pflichten. Ein Mitglied der Einsatzabteilung soll im Jahr 40 Ausbildungsstunden absolvieren. Bei Alarm sollen die Aktiven sofort erscheinen.
Deshalb ist der Freiwillige Feuerwehrdienst nur möglich, wenn er von Partner, Familie, Arbeitgeber und Kollegen mitgetragen wird.
Der Feuerwehrdienst ist eine anspruchsvolle und wichtige ehrenamtliche Aufgabe, zur Erfüllung eines gesetzlichen Auftrages der Stadt.
Aufgaben
Abwehrender Brandschutz und Allgemeine Hilfe
Die Aufgaben der Feuerwehr sind: im Rahmen der geltenden Gesetzte nach pflichtgemäßen Ermessen erforderliche Maßnahmen zu treffen, um von Menschen oder Tieren die durch Brände, Explosionen, Unfälle oder anderen Notlagen, insbesondere durch schadensbringende Naturereignisse sowie bei drohenden Gefahren für Leben, Gesundheit, natürliche Lebensgrundlagen oder Sachen abzuwenden.
Die Feuerwehren sollen auch bei anderen Vorkommnissen Hilfe leisten, wenn ihre originären Aufgaben nicht beeinträchtigt werden.
Kommunale Pflichtaufgabe
Feuerwehr eine Kommunale Pflichtaufgabe
Die Stadt Dillenburg ist, wie alle Städte und Gemeinden, nach dem Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz (HBKG), verpflichtet, eine den örtlichen Erfordernissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, diese mit den notwendigen baulichen Anlagen und Einrichtungen sowie technischer Ausrüstung auszustatten und zu unterhalten. Die Erfordernisse werden in einem Bedarfs- und Entwicklungsplan entsprechend ermittelt.